Teilnahmebedingungen 2019

1. Ausrichter: Saint-Gobain Abrasives GmbH, Birkenstraße 45-49; 50389 Wesseling.

2. Mit der Teilnahme an dieser Aktion stimmen die Teilnehmer (wie unten definiert) den nachstehenden Teilnahmebedingungen zu. Bitte beachten Sie auch die Teilnahmebedingungen für Facebook-Gewinnspiele

3. Die Aktion läuft ab dem 01.07.2019 von 09:00 (CET) bis zum 30.08.2019, 23:59 (CET) (der "Aktionszeitraum") und steht Einwohnern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz über 18 Jahren offen ("Teilnehmer").

4.Ausgeschlossen von der Teilnahme an dieser Aktion sind Personen, die nicht volljährig sind und vor Ablauf der Aktion nicht das 18te Lebensjahr erreicht haben.

5. Um an dieser Aktion teilnehmen zu können, muss der Teilnehmer den Beitrag, der den Wettbewerb beschreibt, liken und Fotos, ein Video oder eine andere Art von Inhalt auf der Norton Abrasives DACH Facebook-Seite, der Norton Abrasives DACH Instagram-Seite oder der angegebenen E-Mail-Adresse sga-de-marketing@saint-gobain.com einreichen. Die Inhalte sollen ein selbstgefertigtes Metallobjekt zeigen.

6. Der Inhalt muss während des Aktionszeitraums eingereicht werden, um gewinnberechtigt zu sein. Wenn der Teilnehmer seinen Inhalt vor Ablauf des Aktionszeitraums löscht, wird die Einreichung nicht in die Aktion aufgenommen und nicht bewertet.

7. Der Gewinner wird von einem vom Veranstalter ernannten Wettbewerbsrichter nach Ablauf des Aktionszeitraums von einer Jury ermittelt. Die Entscheidung der unabhängigen Jury ist endgültig und Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit des Siegers und seines eingereichten Inhalts werden nicht verhandelt.

8. Der Gewinner ("Gewinner") erhält den Norton-Grill, wie er in allen digitalen Medien im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb dargestellt ist ("Preis").

9. Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie ohne Unterstützung von professionellen Fotografen, Videofilmen oder Videoagenturen an der Aktion teilnehmen. Wenn der Veranstalter der Ansicht ist, dass ein Teilnehmer diese Anforderungen nicht erfüllt hat, steht es in seinem Ermessen, diesen Teilnehmer von der Aktion auszuschließen.

10. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung, wenn unvollständige Angaben gemacht werden und dadurch kein Eintrag in die Aktion erfolgt.

11. Die von den Teilnehmern eingereichten Inhalte sollten von hoher Qualität, Videos im mp4-Format und einer maximalen Dauer von 2 Minuten sein.

12. Die Teilnehmer müssen sicherstellen, dass jede Person oder Personen, die in einem vom Teilnehmer eingereichten Inhalt erscheint, eine gültige Zustimmung für ihr Erscheinen in dem Inhalt gegeben hat oder auf jegliche Rechte verzichtet hat, die sie an dem Inhalt haben. Durch die Teilnahme an dieser Aktion garantiert der Teilnehmer, dass alle Informationen oder Materialien, die er als Inhalt einreicht, nicht das geistige Eigentum, die Privatsphäre oder andere Rechte Dritter verletzen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Inhalte, die gegen diese Vorgaben verstoßen, vom Wettbewerb auszuschließen und von der Seite zu entfernen.

13. Mit der Einreichung seiner Inhalte gewährt jeder Teilnehmer dem Veranstalter hiermit automatisch ein unwiderrufliches, exklusives, gebührenfreies, räumlich, zeitlich und sachlich uneingeschränktes Nutzungsrecht an diesen Inhalten. Dieses beinhaltet die Änderung oder Anpassung der vom Teilnehmer eingereichten Inhalte (oder Unterlizenz dieser Rechte an Dritte). Alle Beiträge werden nach Ermessen des Veranstalters angezeigt und können zur Veröffentlichung bearbeitet werden.

14. Der Gewinner wird nach dem Wettbewerb vom Veranstalter über einen Kommentar zu seinem Beitrag kontaktiert oder der Veranstalter sendet eine Nachricht an den Posteingang des Gewinners, um ihn darüber zu informieren, dass er Gewinner ist. Der Gewinner muss die Nachricht oder den Kommentar innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Mitteilung des Veranstalters beantworten und bestätigen, dass er seinen Preis annimmt, um seinen Gewinn abzuschließen.

15. Der Gewinner muss ausreichende Angaben machen, damit der Preis an ihn ausgehändigt werden kann. Für den Fall, dass der Gewinner nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen ausreichende Angaben macht, damit der Veranstalter die Lieferung veranlassen kann, behält sich der Veranstalter das Recht vor, aus allen anderen ordnungsgemäßen und gültigen Einsendungen, die für die Aktion eingegangen sind, einen alternativen Gewinner für den Preis auszuwählen.

16. Eine geeignete Zeit- und Terminvereinbarung sowie eine geeignete Versandart für den Preis wird mit dem Gewinner getroffen.

17. Alle Inhalte, die auf der Facebook-Seite von Norton Abrasives DACH veröffentlicht bzw. in die Promotion aufgenommen werden, müssen den Inhaltsstandards entsprechen, die in der Richtlinie von Saint-Gobain zur zulässigen Nutzung festgelegt sind, die hier zu finden ist.

18. Für diese Aktion gilt deutsches Recht, und es gilt die ausschließliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte.